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Bern Freiburg Wallis Nach der Gewalt zuhause soll ein verbindliches Gespräch folgen

Wenn jemand im Kanton Bern zuhause gewalttätig wird und die Polizei einschreiten muss, wird diese Person oft kurz danach vom Regierungsstatthalter zu einem Gespräch eingeladen. Diese sogenannte «Täteransprache» hat sich bewährt und soll nun gesetzlich verankert werden.

Der Berner Regierungsrat teilte am Freitag mit, er habe die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und -halter in die Vernehmlassung zu schicken.

Eine Frau weint im Wohnzimmer.
Legende: Häusliche Gewalt - ein schwieriges Feld für alle Beteiligten: für Opfer, Täter, Polizei und Regierungsstatthalter. Keystone/Symbolbild

Gemäss der Gesetzesrevision sollen die Statthalter auch die Möglichkeit bekommen, die zu Hause gewalttätig gewordenen Personen vorladen zu können. Wenn nötig soll es den Statthaltern auch möglich sein, diese Leute polizeilich vorführen zu lassen. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte November.

954-mal musste die Berner Kantonspolizei im vergangenen Jahr wegen häuslicher Gewalt intervenieren, wie sie in ihrer Jahresstatistik bekanntgab. Laut dem Vortrag des Regierungsrats zur Änderung des Statthaltergesetzes kam es danach zu 221 Täteransprachen - besonders oft im Verwaltungskreis Bern-Mittelland.

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