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Bern Freiburg Wallis Nach Kirchenasyl in Belp: Eritreer dürfen vorläufig bleiben

Die eritreische Mutter und ihr achtjähriger Sohn dürfen ihr Asylgesuch nun doch in der Schweiz stellen. Das teilte die Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen mit. Das Staatssekretariat für Migration bestätigt.

Die Kirche sei «von grosser Sorge um Mutter und Kind befreit und zuversichtlich, dass die beiden in der Schweiz nun Asyl erhalten werden», heisst es im Communiqué. Die Kleinfamilie wehrte sich gegen die Ausschaffung nach Italien gemäss Dublin-Abkommen.

Nach langem Hin und Her sei am Dienstag die Nachricht vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eingetroffen, berichteten die Belper Kirchenvertreter: Mutter und Kind dürften nun doch ein Asylgesuch in der Schweiz stellen.

Die Kleinfamilie werde nun umgehend eine neue Aufenthaltsbewilligung und einen Platz in einer Schweizer Asylunterkunft beantragen.

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Lea Wertheimer, Staatssekretariat für Migration (16.11.2016).
01:21 min
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«Die Prüfung der Akten hat zu diesem Entscheid geführt. Das Kirchenasyl war nicht der Grund», sagt Lea Wertheimer, Sprecherin des Staatssekretariats für Migration. Die Schweiz habe die Möglichkeit, zum Beispiel aus humanitären Gründen ein Asylverfahren selbst durchzuführen, auch wenn ein anderer Staat zuständig wäre.

«Psychisch schwer angeschlagen»

Nach ihren Angaben hatten die Frau und ihr Sohn Eritrea im Oktober 2014 verlassen und sich auf die Suche nach dem Vater des Buben gemacht. Anstatt diesen Mann in Libyen zu finden, seien die beiden in Gefangenschaft des «Islamischen Staats» geraten und schwer gefoltert worden. Sie seien psychisch schwer angeschlagen und bräuchten unbedingt weitere Behandlung.

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