Umstrittene Punkte gibt es durchaus: Eine neue Lenkungsabgabe ärgert zum Beispiel die Zweitwohnungsbesitzer. Und auch verschiedene Bestimmungen zum verdichteten Bauen und zur Baulandhortung dürften da und dort auf Widerspruch stossen.
Insgesamt handelt es sich aber für Kommissionssprecher Blaise Kropf (Grüne) um ein ausgewogenes Paket. Er hofft, dass das Gesetz vor dem 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt wird. So entginge der Kanton einem erneuten Einzonungsmoratorium.
Was sich mit der Revision unter anderem ändert:
Horten von Bauland
- Die Gemeinden bekommen eine Handhabe gegen Besitzer von Bauland, welche dieses horten. Sie können mit ihnen eine Frist vereinbaren, bis wann sie das Land überbauen müssen.
- Wenn ein Besitzer sein Bauland nach der abgemachten Frist (innerhalb von 5 bis 15 Jahren) immer noch nicht überbaut, kann ihn die Gemeinde zu einer Abgabe in der Höhe von 1 bis 5 Prozent des Grundstücks-Wertes verpflichten.
Mehrwertabschöpfung
Das Parlament hat die vom Bund verlangte Regelung zur Mehrwertabschöpfung im Gesetz verankert.
- Bei Neueinzonungen müssen 20 Prozent des planerischen Mehrwerts abgeschöpft werden.
- Die Gemeinden können auch eine höhere Prozentzahl festlegen, wenn sie dies wollen.
- Unternehmen die Gemeinden nichts, bleibt es beim Minimum von 20 Prozent. (Im Rat setzte sich ein entsprechender Antrag der bürgerlichen Parteien gegen abweichende Konzepte von Regierung und Kommission durch.)
- Von der Mehrwertabgabe gehen 90 Prozent an die Gemeinden und nur 10 Prozent an den Kanton. (Das Nachsehen hatte der Regierungsrat, der ein Ertragssplitting von 70 zu 30 vorgeschlagen hatte.)
Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen
- Gemeinden können eine Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen einführen. Diese soll die Wohnungsbesitzer zur Vermietung ihrer Ferienwohnung animieren.
Krötenschlucken rechts und links
- Die FDP bedauerte in der Debatte, dass das Dickicht der Bauvorschriften bestehen bleibe.
- Die Grünen hätten sich ein griffigeres Instrument gegen Baulandhortung gewünscht.
- Die SP vermisste unter anderem eine Bestimmung über den gemeinnützigen Wohnungsbau.
«Wenn weder die Rechte noch die Linke richtig zufrieden ist, dann ist es wohl ein gutes Gesetz», sagte Ueli Frutiger namens der BDP. Die innere Verdichtung sei auf gutem Weg und werde ohne einschneidende Massnahmen wie Enteignungen angestrebt.
Regierungsrat Christoph Neuhaus geht davon aus, «dass wir mit der Revision die kleinstmögliche Unzufriedenheit erreicht haben». Nachdem alle Parteien hätten Kröten schlucken müssen, sei zu hoffen, «dass es nicht noch zum Digestif ein Referendum gibt».