Sowohl gestützt auf die Strafprozessordnung als auch auf das kantonale Polizeigesetz waren die Polizisten ermächtigt, Teilnehmer einer unbewilligten Kundgebung anzuhalten und für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache zu bringen, schreibt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in einer Mitteilung vom Dienstag.
Für rechtens hält die Staatsanwaltschaft auch, dass sich die Aktivisten in sogenannten «Aussackungsräumen» der Polizeiwache entkleiden mussten. Dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen, namentlich um eine Gefährdung durch mitgeführte Gegenstände auszuschliessen.
Im Ermessen der Polizisten
Die Einschätzung der Gefährlichkeit der Aktivistinnen und Aktivisten lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im pflichtgemässen Ermessen der Polizisten. Die Einstellung der Untersuchung kann innert zehn Tagen angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Am Rande der Miss-Schweiz-Wahl auf dem Berner Bundesplatz im vergangenen Herbst kam es zu einer Störaktion. Demonstranten kritisierten unter anderem den Sexismus und die Zurschaustellung der Frau bei der Missenwahl.
Die Polizei nahm 20 Personen fest, darunter sieben Jugendliche. Die zumeist jungen Leute wurden mehrere Stunden festgehalten. Die Polizei führte auch Leibesvisitationen durch. Zudem wurden DNA-Proben genommen. Der Einsatz wurde heftig kritisiert.
Stadtparlament will externe Untersuchung
Das Kommando der Berner Kantonspolizei liess den Einsatz daraufhin untersuchen. Diese Untersuchung war dem Berner Stadtparlament allerdings zu wenig unabhängig. Schliesslich arbeiteten Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammen, hiess es Mitte Februar im Stadtrat. Das Parlament überwies schliesslich einen Vorstoss, um eine externe und unabhängige Untersuchung aufzugleisen.