Zwei Experten seien unabhängig voneinander zum Ergebnis gekommen, dass Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung nicht testierfähig gewesen sei, teilten die Anwälte der Cousine Uta Werner mit. Ein weiterer Fachmann weise methodische Fehler im Gerichtsgutachten nach.
Das alles habe man dem Oberlandesgericht München fristgerecht am 1. März mitgeteilt. Nun sei es am Gericht, die Widersprüche in den Expertisen zu klären und allenfalls einen Obergutachter einzusetzen.
1500 Kunstwerke – und Raubkunst-Verdacht
Ende 2015 war ein Sachverständiger zum Schluss gekommen, Gurlitt habe seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ans Kunstmuseum Bern vererbt. Cousine Uta Werner erhebt selbst Anspruch auf das millionenschwere Erbe und die Kunstsammlung, deren Fund die Kunstwelt 2013 in Aufruhr brachte.
Gurlitt hielt rund 1500 Kunstwerke geheim in München und Salzburg. Ein Teil der Sammlung steht unter Raubkunst-Verdacht.