Ende November wurde die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» im Kanton Bern mit 56 Prozent Ja-Stimmen angenommen, nun setzt die Regierung die entsprechenden Änderungen per 11. Dezember 2013 in Kraft. Die neuen Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelten auch für alle hängigen Verfahren.
Das letzte Wort ist damit allerdings noch nicht gesprochen: Der neue Artikel 7 der Kantonsverfassung muss noch der Bundesversammlung zur Gewährleistung unterbreitet werden. Verweigert der Bund die Gewährleistung, wäre die neue Verfassungsnorm ganz oder teilweise nichtig. «Insbesondere das absolute Einbürgerungshindernis des Sozialhilfebezugs könnte sich als problematisch erweisen», schreibt die Polizei- und Militärdirektion.