Nach den heute geltenden Spielregeln kann im zweiten Wahlgang nur antreten, wer bereits im ersten Wahlgang fürs Stadtpräsidium kandidiert hat. Diese Einschränkung kann dazu führen, dass es zu einer stillen Wahl kommt oder dass ein Kandidat gewählt wird, der im ersten Wahlgang vergleichsweise wenig Stimmen erzielt hat. Aus Sicht des Gemeinderats wäre ein solcher Wahlausgang «kaum sachgerecht». Denn der Stadtpräsident sollte von einer möglichst breiten Wählerschaft getragen werden.
Über die neuen Spielregeln muss zunächst der Stadtrat entscheiden und dann - voraussichtlich am 14. Juni - das Volk. So könnte die Änderung rechtzeitig vor den Wahlen 2016 in Kraft treten, wenn die Nachfolge von Stadtpräsident Alexander Tschäppät geregelt wird. Die Neuerung bedingt eine Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsbotschaft an den Stadtrat weitergeleitet.