Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend. Schuldig gesprochen soll der Mann wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Staatsanwältin Erika Marti sprach in ihrem Plädoyer von einem «Fall der Superlative». Das Ausmass der Übergriffe sei kaum in Worte zu fassen. Der Angeklagte habe skrupellos und mit enormer krimineller Energie gehandelt. Als Sozialtherapeut habe er gezielt Arbeitsstellen angetreten, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. Für die Anklägerin kommt eine stationäre Massnahme nicht in Frage. Über den möglichen Behandlungserfolg einer Therapie sei keine sichere Aussage zu machen. Der Angeklagte zeige eine gewisse «Hilf- und Machtlosigkeit» gegenüber seinen sexuellen Neigungen.
Verteidiger plädiert für eine stationäre Massnahme
Die Verteidigung will eine höchstens zehnjährige Freiheitsstrafe und keine Verwahrung.
Der Sachverhalt lasse auch die Verteidigung nicht kalt, sagte Verteidiger John Wyss. Dennoch solle die Strafe zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden, so wie es die Gutachterin empfiehlt. Weil die Gutachterin eine Behandlung für erfolgversprechend halte, seien die Voraussetzungen für eine Verwahrung nicht gegeben. Das Urteil des Berner Regionalgerichts wird am Freitag erwartet.
Übergriffe an mehr als 100 Behinderten
Der Mann hat den Missbrauch von über 100 Behinderten in mehreren Heimen gestanden. Wegen Verjährung geht es vor Gericht noch um 33 Fälle. Die Missbräuche begannen 1982 und erstreckten sich auf eine Zeitdauer von 29 Jahren. Ans Licht kamen die Taten im März 2010 im Kanton Aargau, nachdem zwei Bewohner eines Behindertenheims ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit ihrem Betreuer erzählt hatten. Der Mann wurde darauf an seinem Wohnort im Berner Oberland verhaftet. In der Folge gab er die zahlreichen früheren Missbräuche zu.