Für den Kanton Bern bedeutet die Begrenzung des Fahrkostenabzugs hohe Mehreinnahmen. Sie machen gemäss den Unterlagen 53 Millionen Franken pro Jahr aus. Auch die Gemeinden profitieren - im Umfang von insgesamt 28 Millionen Franken pro Jahr. Die Begrenzung des Fahkrostenabzugs kommt nicht überraschend: Diese Massnahme gehört zum grossen Sparprogramm (ASP), welches das bernische Parlament letzten November verabschiedete.
Gleichzeitig soll eine vom Bundesrecht vorgegebene Neuregelung der Abzüge für Aus- und Weiterbildungskosten und eine Anpassung der Bestimmungen zur Öffentlichkeit des Steuerregisters efolgen.
Die Beratung im Kantonsparlament ist in der Märzsession 2015 vorgesehen. Die Teilrevision des Steuergesetzes soll Anfang 2016 in Kraft treten.