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Ein Mann mit Brille sitzt vor einem Mikrofon.
Legende: «Ja, ich habe abgeschrieben», sagt der neue bernische Kantonsarzt Jan von Overbeck. SRF

Bern Freiburg Wallis Plagiatsvorwürfe gegen den Berner Kantonsarzt

Jan von Overbeck soll im Jahr 2005 in einer Fachzeitschrift einen Artikel publiziert haben, in dem er etwa ein Viertel des Textes «bei Kollegen abgeschrieben» habe, kritisiert die «Weltwoche». «Ja, das stimmt», sagt der neue bernische Kantonsarzt, «aber die Sache ist längst erledigt.»

Die Vorwürfe der «Weltwoche» und der Ärztezeitschrift «Ars Medici» beziehen sich auf einen Artikel im Jahr 2005, den Jan von Overbeck in einer Fachzeitschrift seines damaligen Arbeitgebers Swiss Re publizierte. Etwa ein Viertel des Textes habe von Overbeck «bei Kollegen abgeschrieben».

Dafür habe er sich kurze Zeit später entschuldigt, räumt die «Weltwoche» ein. Aber es sei fraglich, wie glaubwürdig von Overbeck als Kantonsarzt sei.

Den Fehler eingesehen

Die Veröffentlichung in der «Weltwoche» habe ihn sehr erstaunt, sagte von Overbeck am Donnerstag vor den Medien. Der Fall von 2005 sei nochmals «aufgeblasen» worden. «Damals ist mir in einer Stresssituation ganz klar ein Fehler passiert.» Mit den zwei betroffenen Autoren habe man eine ausserordentliche Vereinbarung getroffen, womit die Angelegenheit erledigt worden sei.

Die «Weltwoche» war nicht die erste Zeitschrift, die die Plagiats-Vorwürfe öffentlich machte. Nach seiner Wahl zum bernischen Kantonsarzt habe die Ärztezeitschrift «Ars Medici» Ende 2013 den Fall in einer nicht gezeichneten Kolumne mit dem Titel «Amtstauglichkeit von Plagiatoren?» aufgegriffen. Warum dem so sei, entziehe sich seiner Kenntnis. Vielleicht gehe es um eine persönliche Abrechnung, mutmasste er vor den Medien.

Die Affäre um den Berner Kantonsarzt

Ungeachtet der Plagiatsvorwürfe geniesse von Overbeck weiterhin sein volles Vertrauen, liess der bernische Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud ausrichten. Von Overbeck habe den Regierungsrat im Dezember von sich aus auf den Text in «Ars Medici» aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wahl durch den Gesamtregierungsrat schon erfolgt. Perrenoud habe keinen Grund gesehen, auf die Wahl vom Oktober 2013 zurückzukommen.

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