Nachdem nun das schriftliche Urteil des erstinstanzlichen Gerichts vorliegt, wird der Verteidiger des Schützen die vorsorglich angekündigte Berufung bestätigen. Der Verteidiger des im Dezember 2012 wegen Mordes und Mordversuchs zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Schützen sagte am Mittwoch zur Begründung auf Anfrage, das Urteil sei seiner Ansicht nach viel zu hart ausgefallen.
Bei der Tat von Mai 2011 handle es sich um eine vorsätzliche Tötung, nicht um einen Mord. Zudem ist Verteidiger Markus Kobel auch nicht einverstanden damit, dass das Gericht die bedrohliche Lage für einen Betreibungsbeamten als Gefährdung des Lebens eingeschätzt hat.
Der Betreibungsbeamte war im Mai 2011 dabei, als zwei Polizisten den Auftrag hatten, den Schützen aus seiner Wohnung zu weisen. Einer der zwei Polizisten starb, als der Wohnungsmieter damals unvermittelt aus dem Schlafzimmer heraus auf die Ordnungshüter schoss, der andere erlitt einen Oberarmdurchschuss. Ebenfalls eine Rolle spielt bei der Berufung, dass im Fall des Schützen weiterhin eine psychiatrische Begutachtung fehlt.
Gutachten: Grundlage für allfällige Massnahmen
In Berufung geht auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. Generalstaatsanwalt Rolf Grädel hat auf die Berufung der Verteidigung hin die sogenannte Anschlussberufung erklärt. Letztlich geht es der Generalstaatsanwaltschaft um die Frage, ob es für den Schützen eine Massnahme braucht wie beispielsweise eine stationäre therapeutische Behandlung. Im Raum steht aber auch, ob der Mann verwahrt werden sollte oder nicht. Das ist aber nur möglich, wenn der Schütze von Schafhausen psychiatrisch begutachtet wird. Dieser Begutachtung hat sich der Verurteilte bisher widersetzt.