Die Präventionscharta, welche sich zwölf Behindertenorganisationen 2011 nach dem Auffliegen eines grossen Missbrauchsfalls im Kanton Bern gegeben haben, hat sich bewährt.
Diese Zwischenbilanz zogen Vertreter am Mittwoch in Bern. Die Charta habe die Branche spürbar sensibilisiert, betonten drei Vertreter von Behindertenorganisationen an einer Medienkonferenz.
Tiefere Abklärungen
Die zehn in der Charta definierten Standards seien für alle in der Betreuung Behinderter tätigen Personen hilfreiche, umsetzbare Richtlinien. Die Charta hat beispielsweise dazu geführt, dass bei der Behindertenselbsthilfeorganisation Procap heute alle neuen Reiseleiterinnen und Reiseleiter bei der Bewerbung einen Strafregisterauszug einreichen müssen.
Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe hatte die Charta im Herbst 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verbände wollen sich nun dafür einsetzen, dass die Kantone die in der Charta vermerkten Standards in ihre Vorschriften aufnehmen.
«Wir stellen fest, dass externe, niederschwellige Meldestellen in den Kantonen nur sporadisch oder gar nicht existieren», sagt Ueli Affolter, Koordinator der Arbeitsgruppe Prävention.
Vor zwei Jahren war bekannt geworden, dass ein Berner Sozialtherapeut während vieler Jahre in mehreren Heimen der Schweiz und Deutschlands mehr als hundert Behinderte sexuell missbraucht hatte.