Impressum begründet seine Kritik damit, dass das Gericht das Westschweizer Fernsehen RTS vor dem Entscheid nicht angehört hat. Von der Walliser Justizkommission heisst es, dieses Vorgehen sei korrekt. Es gehe dabei darum, den vom Kläger vermuteten Reputationsschaden vorerst zu verhindern. Die Gerichte hätten, nach Ansicht der Kommission, hier grosse Freiheiten und müssten nicht mit beiden Partien reden, um einen Entschied zu fällen.
Klar sei aber: Nach einer superprovisorischen Verfügung müsse sofort eine umfängliche Untersuchung eingeleitet werden, welche klärt, ob der betroffene Beitrag gesendet werden darf oder nicht.
Das Gericht wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äussern.