«Von der Unterwelt in die Halbwelt»: So bezeichnet der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Christoph Lerch, das Ziel der Einführung des neuen, kantonalen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2013.
Aufgrund des neuen Gesetzes müssen Betreiberinnen und Betreiber eines Etablissements im Gegensatz zu früher eine Bewilligung einholen.
Indem die Betriebe eine Bewilligung holen müssen, erhofft man sich einen besseren Schutz der dort arbeitenden Frauen und Männer. Denn wo bewilligt wird, werden auch die Arbeitsbedingungen kontrolliert
Lerch erklärt sich die gestiegene Anzahl der Bewilligungsgesuche denn auch damit, dass viele Betreiberinnen und Betreiber das Bedürfnis nach mehr Schutz hätten.
Besser verdienen in Bern
Eine andere Erklärung für die gestiegene Zahl der Betriebsgesuche hat Alexander Ott, Leiter der Fremdenpolizei bei der Stadt Bern. In der Stadt Bern würden viele Prostituierte aus dem EU-Raum arbeiten. «Diese haben zum Teil schon vorher in anderen Ländern gearbeitet und sind der besseren Verdienstmöglichkeiten wegen nach Bern gekommen.» In der Schweiz sei die Nachfrage nach Prostituierten nach wie vor sehr grosss, insbesondere auch in den Städten, sagt Ott.