Im Wesentlichen handle es sich um einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn. Kneubühls Wahn sei allerdings komplex, daure schon lange und sei von schwerem Ausmass, sagte die psychatrische Sachverständige. Dass sich der Rentner mit Waffengewalt gegen die Zwangsräumung seines Hauses wehrte und dabei einen Polizisten schwer verletzte, hänge eng mit seiner psychischen Störung zusammen.
Ein Wahn entstehe «auf dem Boden allgemeiner Veränderung des Erlebens», führte die psychiatrische Sachverständige aus. Es komme zu einer Fehlbeurteilung der Realität. Die Betroffenen hielten an subjektiv Erlebtem fest, auch wenn es im Widerspruch zur Realität stehe.
Kneubühl sei nicht schizophren, sagte Ermer. Er leide nicht an Halluzinationen. Auch eine grundlegende Gedächtnisstörung liege nicht vor, ebensowenig eine Störung der Intelligenz, die im oberen Durchschnittsbereich liege. Der Rentner wähne sich in einem Krieg mit Justiz und Polizei, deren Ziel es angeblich sei, ihn zu vernichten. Kneubühl sei felsenfest von der Richtigkeit seiner Annahme überzeugt. Einsicht zeige er keine und er verneine auch, psychisch krank zu sein, schilderte Ermer ihre Eindrücke.
Dies alles seien nicht sehr günstige Faktoren. Festzuhalten sei aber auch, dass Kneubühl vor der Tat im September 2010 nie in dieser Art gewalttätig gewesen sei. Das Risiko, dass er dies wieder tun würde, bestehe aber, wenn er sich erneut in eine Ecke gedrängt fühle, führte Ermer aus. Die Psychiaterin hielt deshalb eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen, gesicherten Umgebung für angezeigt.