Die Initiativen wurden 2012 in Biel und Nidau eingereicht. Sie richten sich gegen die geplante Überbauung des Bielerseeufers in den beiden Städten. Die Gemeinderäte von Biel und Nidau erklärten die Begehren aus inhaltlichen und formalen Gründen für ungültig. Dagegen wehrte sich das Initiativkomitee.
Der Statthalter ging auf die Beschwerden zunächst nicht ein, da sie zu spät eingereicht worden seien. Das sah das Verwaltungsgericht jedoch anders: Der Bieler Statthalter müsse die Beschwerden beurteilen. Und Regierungsstatthalter Philippe Chételat hat das nun getan, wie er am Montag mitteilte. Nun gibt er den Gemeinderäten recht.
Aus Sicht der Gemeinderäte von Biel und Nidau hat die Initiative zwei entscheidende Mängel: Erstens gehe es nicht an, mit einer Initiative bloss die «Zementierung des Status quo» zu verlangen. Und zweitens sässen im gemeindeübergreifenden Initiativkomitee sowohl Bieler als auch Nidauer. Das verletzte die Stimmrechtsvorschriften.