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Bern Freiburg Wallis Regierung unterstützt Freiburger Geburtshaus

Die Krankenkassen müssen dem Geburtshaus «Le Petit Prince» den Tarif vergüten, den es vorgeschlagen hatte.

Mit drei Krankenkassen hatte sich das Geburtshaus in Villars-sur-Glâne geeinigt, auf 9830 Franken Grundtarif (die sogenannte Baserate). Doch der Verband Tarifsuisse, dem 47 Krankenkassen angeschlossen sind, wehrte sich: Er wollte eine Baserate von lediglich 8447 Franken zahlen.

Die Verhandlungen sind gescheitert. In einem solchen Fall legt gemäss Gesetz die Kantonsregierung den Tarif fest. Der Freiburger Staatsrat hat beide Seiten angehört und zusätzlich den Preisüberwacher beigezogen. Dieser schlug eine Baserate von 9284 Franken vor, was der Krankenkassenverband akzeptierte. Das Geburtshaus hingegen lehnte den Kompromiss ab, weil dieser Tarif das Überleben der Einrichtung gefährden würde.

«Der Staatsrat folgt der Empfehlung der Preisüberwachung nicht.» So steht es in der Verordnung vom 3. November 2015 über die Tarife 2012 und 2013 für das Geburtshaus «Le Petit Prince». Die Freiburger Regierung hat eine Berechnung anderer Geburtshäuser in der Schweiz beigezogen, wonach die Baserates zwischen 9900 und 10'000 Franken liegen.

Mutter mit Baby
Legende: Im Freiburger Geburtshaus «Le Petit Prince» werden die Kosten von der Krankenkasse und dem Kanton übernommen. Keystone (Symbolbild)

Wenn die Preisüberwachung eine Baserate von 9284 Franken fordere, verkenne sie die besondere Ausgangslage der Geburtshäuser. «Die Empfehlung einer derart tiefen Baserate könnte die Existenz der Geburtshäuser gefährden.»

Somit hat die Freiburger Regierung die Baserate von 9830 Franken festgelegt, wie sie das Geburtshaus verlangt hatte. Dieser Tarif entspreche dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und sei sozial tragbar. Zumal die Kosten für Geburten im Geburtshaus weniger hoch seien als in einem Freiburger Spital.

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