Georges Caccivio hatte am 21. August 2014 die Kündigung erhalten, unterzeichnet vom stellvertretenden Vorsteher des Amts für Freiheitsentzug. Zur Begründung wurde laut Verwaltungsgericht angeführt, Caccivio pflege Sexualkontakte im Bieler Drogenmilieu, habe zwei Insassen geduzt, einem Insassen zwei Bilder abgekauft und Entscheide der Spartenleiter zugunsten von Insassen abgeändert.
Gegen die Kündigung reichte Caccivio Beschwerde bei der Polizeidirektion ein. Deren Vorsteher Hans-Jürg Käser erachtete sich als befangen und leitete die Beschwerde an die Erziehungsdirektion weiter. Doch Regierungsratskollege Bernhard Pulver wollte sich mit dem Dossier nicht befassen: Er könne nicht frei entscheiden, ohne damit ungewollt ein politisches Zeichen zu setzen, machte er geltend.
Gute Gründe für Ausstand
Trete ein Regierungsrat in den Ausstand, sei grundsätzlich zwar sein Stellvertreter am Zug, räumt das Gericht ein. Jeder Ausstand sei sorgfältig abzuwägen, denn es dürfe nicht sein, dass sich Amtspersonen vorschnell als befangen erklärten, um sich unangenehmer Entscheidungen zu entledigen.
Im vorliegenden Fall habe aber Bernhard Pulver tatsächlich gute Gründe, in den Ausstand zu treten. Denn es gehe ja nicht um ein Sachgeschäft unter vielen, sondern um ein Personalgeschäft. Und strittig sei nicht die Entlassung irgendeines Mitarbeiters, sondern die Entlassung eines Kadermitglieds der Polizeidirektion, der als Thorberg-Direktor in exponierter Funktion tätig gewesen sei.
Polizeidirektor Käser habe die Kündigung zwar nicht unterschrieben, aber massgeblich am Entscheid mitgewirkt. Müsse Pulver den Entscheid eines Kollegen überprüfen, könnte er geneigt sein, die Kündigung schon deshalb zu stützen, um widersprüchliche Entscheide auf gleicher Stufe zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit des Gesamtregierungsrats zu schützen.
Weiterzug möglich
Das Verwaltungsgericht erklärt sich daher zuständig zur Beurteilung von Caccivios Beschwerde. Ob Caccivio dies akzeptiert, ist offen. Über einen allfälligen Weiterzug des Zwischenentscheids ans Bundesgericht hat er noch nicht entschieden, wie er am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.