Das Initiativkomitee wehrt sich nun gegen die Entscheide der Gemeinderäte. Auf seine Beschwerden mochte der Bieler Regierungsstatthalter aber nicht eintreten. Er machte geltend, sie seien zu spät eingereicht worden. Das sieht das Verwaltungsgericht anders: Im vorliegenden Fall betrage die Beschwerdefrist nicht 10, sondern 30 Tage - und diese Frist habe das Komitee sehr wohl eingehalten.
Aus Sicht der Gemeinderäte von Biel und Nidau hat die Initiative zwei entscheidende Mängel: Erstens gehe es nicht an, mit einer Initiative bloss die «Zementierung des Status quo» zu verlangen. Und zweitens sässen im gemeindeübergreifenden Initiativkomitee sowohl Bieler als auch Nidauer. Das verletzte die Stimmrechtsvorschriften.