Im Juni 2015 wünschte das Stimmvolk der Stadt Bern, dass sich Ausländerinnen und Ausländer am politischen Leben beteiligen können. Das Stimmvolk nahm das Reglement über die Partizipation von Ausländern mit 59,9 Prozent Ja-Stimmen an.
Das Ziel: Ausländerinnen und Ausländer sollen sich im Stadtparlament mit einer Motion Gehör verschaffen können. Dafür brauchen sie 200 Unterschriften.
Gegen die Abstimmung ging beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland eine Beschwerde ein. Die Beschwerdeführer zweifelten daran, ob ein Motionsrecht an Personen vergeben werden kann, die weder ins Stadtparlament gewählt wurden, noch ein passives Wahlrecht hätten. Zudem fehle in der Stadt Bern eine verfassungsmässige Grundlage für eine Ausländermotion.
Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland kommt nun aber zum Schluss, dass das Partizipationsreglement nicht übergeordnetem Recht widerspricht. Auch das Rechtsgleichheitsgebot sei nicht tangiert. Es gebe sogar sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Ausländerinnen und Schweizerinnen.
Widerstand von rechts
Widerstand gegen die sogenannte Ausländermotion kam von der SVP. Dort stört man sich insbesondere daran, dass Ausländer mehr Rechte bekommen sollen als Schweizer.
Ausländerinnen und Ausländer bräuchten lediglich 200 Unterschriften, um ein Anliegen im Stadtrat einzubringen, Schweizer Bürger müssten diesbezüglich deutlich höhere Hürden meistern. Für eine Volksinitiative brauche es in der Stadt Bern 5000 Unterschriften.