Der Berner Regierungsrat legt dem Grossen Rat das neue Pensionskassengesetz vor. Die Kantonsregierung spricht von einem ausgewogenen und finanz- und personalpolitisch tragbaren Paket. In der zentralen Frage, wie die Unterdeckung der beiden Kassen Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) und Bernische Pensionskasse (BPK) behoben werden soll, wird die Regierung dem Grossen Rat zwei Varianten vorlegen: Die Voll- und die Teilkapitalisierung.
Die Regierung bevorzugt die Teilkapitalisierung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Bei der Teilkapitalisierung müssen die Kassen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen.
Bei der Vollkapitalisierung müsste die Deckungslücke viel schneller geschlossen werden. Zudem entfällt eine Sanierung, welche für Kanton wie für Arbeitnehmende «kaum verkraftbar» wäre, so der Regierungsrat.
Er will aber, dass sich die Arbeitnehmer an der Sanierung der beiden Kassen beteiligen: Damit die BPK ihre Leistungen trotz des gesenkten technischen Zinssatzes erbringen kann, soll das Rentenalter für Kantonsangestellte von 63 auf 65 Jahre steigen.
Bei der Kantonspolizei schlägt die Regierung Pensionsalter 62 statt 60 vor. Schon heute gehen die - bei der BLVK versicherten - Lehrpersonen mit 65 in die Pension. Zudem soll die kollektiv finanzierte Überbrückungsrente für das Kantonspersonal entfallen.