Im Juli 2007 kenterte in einer Schlucht zwischen Gstaad und Chateau-d'Oex eines von drei Booten einer Riverrafting-Tour. Dabei starb eine Schülerin. Der Ablauf des Geschehens sei schlicht nicht rekonstruierbar, sagte die vorsitzende Oberrichterin am Prozess. Das Gericht habe sich den Entscheid nicht leicht gemacht, sagte sie mit Verweis auf die lange Urteilsberatung.
Das Regionalgericht Oberland hatte den heute 48-jährigen Riverrafting-Guide bereits im Juni 2014 freigesprochen, weil dem Mann keine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden könne. Die Familie des beim Unfall getöteten Mädchens hatte dieses Urteil an die nächste Instanz weitergezogen.
Der Angeschuldigte gehörte zu drei Guides, die mit einer Zürcher Schulklasse die Riverrafting-Tour unternahmen. An einer engen Stelle fuhren zwei Boote aufeinander auf, worauf das hintere Boot - dasjenige des angeklagten Tourguides - kenterte. Die 15-jährige Schülerin blieb mit ihrer Schwimmweste unter Wasser eingeklemmt und konnte erst nach mehreren Minuten geborgen werden. Sie starb wenige Tage später im Spital.