Blieben die Planungsverfahren so aufwändig wie heute, könne man nur im Berner Jura Windturbinen aufstellen. Daher müsse das Planungsverfahren vereinfacht werden, sagte SVP-Grossrat Samuel Krähenbühl. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung solle die Windgeschwindigkeit künftig das einzige Kriterium sein, um ein Gebiet in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Der Erschliessungsaufwand solle dagegen keine Rolle mehr spielen.
Sympathie fand Krähenbühls Anliegen bei den bürgerlichen Parteien. Widerstand kam von SP, Grünen und Grünliberalen.
Regierungsrat Christoph Neuhaus verteidigte das sorgfältige Planungsverfahren. Für Verbesserungen sei die Regierung aber offen und sie habe daher nichts gegen den Vorstoss, wenn er als Postulat überwiesen werde.
Dem Wunsch folgte der Rat nur teilweise. Mit 132 zu 16 Stimmen sprach er sich dafür aus, die Windgeschwindigkeit als einziges Kriterium nur prüfen zu lassen. Bei der Streichung des Erschliessungsaufwands beharrte das Parlament auf der Motion.