Fruchtfolgeflächen dürfen nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen eingezont werden, auch wenn ein Kanton noch Reserven hat. So hat der Bundesrat entschieden, ein gutes Jahr nach dem Ja des Stimmvolks zur Revision des Raumplanungsgesetzes.
Die Bauernorganisationen sind damit sehr zufrieden. Dieser zusätzliche Schutz des Kulturlandes ist ganz in ihrem Sinn.
Es geht um Bauernland, die Produktionsgrundlage für Lebensmittel. Deshalb haben zum Beispiel die Berner Bauern die Kulturlandschutz-Initiative lanciert. Sie verlangt, dass Kulturland so gut geschützt wird wie Wald. Wo etwas wegfällt, braucht es Realersatz. Nur ist, im Gegensatz zu Bäumen, der Boden nicht vermehrbar.
Kanton Bern ist konsterniert
Der Kanton Bern hingegen reagiert unwirsch. Die Regierung argwöhnt, dass der Kanton so in seiner Entwicklung massiv eingeschränkt werde, wenn eine neue Einzonung mit einer Auszonung an einem andern Ort kompensiert werden müsse. «So werden raumplanerisch gute Lösungen in zentralen, gut erschlossenen Lagen verunmöglicht, zum Beispiel im Viererfeld in Bern», warnt der Regierungsrat und schimpft, der Kanton Bern werde übermässig bestraft für seinen sorgsamen Umgang mit dem Boden. Jetzt will er beim Bund um Augenmass kämpfen.