Der Schuldspruch vor Obergericht erfolgte wegen gewerbsmässig begangenen Menschenhandels in 37 Fällen und Förderung der Prostitution in 50 Fällen. Mit dem Strafmass der ersten Instanz waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung unzufrieden gewesen; beide hatten das Urteil weitergezogen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Erhöhung der Strafe auf neun Jahre. Die Verteidigung beantragte ein milderes Strafmass von viereinhalb Jahren, denn längst nicht in allen Fällen lasse sich der Menschenhandel hieb- und stichfest belegen.
Spur vieler Opfer hat sich verloren
Die Frauen und Transvestiten reisten illegal in die Schweiz. Für die Reise mussten sie aber 30'000 Franken aufbringen. In den Salons arbeiteten sie dann vor allem, um ihren Schuldenberg abzubauen. Die Spuren vieler Opfer haben sich verloren. Nur zwei Frauen traten in dem Prozess als Privatklägerinnen auf.