Mit der Annahme der Verwahrungsinitiative hätten die Urteile laufend zugenommen, bei denen Täter zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt wurden. Das hält die Sicherheitskommission (SIK) in ihrer Mitteilung vom Dienstag fest.
Obwohl sich die SIK bewusst sei, dass sie diese Kosten nicht beeinflussen könne, entschied sich eine knappe Mehrheit für eine Kürzung des Kredits für «klientenbezogene Spezialleistungen» von 350'000 auf 300'000 Franken.
«Die Urteile der Richter müssen wir akzeptieren», sagt Markus Wenger. Der Präsident der Sicherheitskommission verweist auf die Gewaltentrennung. Aber: «Wir wollen die Kosten möglichst tief halten.»
Mit der vorgeschlagenen Kürzung will die SIK ein Zeichen setzen, dass bei diesen Leistungen sorgfältig und kostenbewusst gehandelt werden solle.
Der zuhanden des Grossen Rates um 50'000 Franken gekürzte Gesamtkredit beträgt insgesamt rund 2,5 Millionen Franken.