In 28 Fällen sei der Verdacht entkräftet worden und in drei Fällen habe der Verdacht weder erhärtet noch entkräftet werden können, heisst es in der Mitteilung. In weiteren 17 Fällen sei die Inspektion in Absprache mit den zuständigen Sozialdiensten abgebrochen worden.
Bei 60 Fällen konnte ein Sozialhilfemissbrauch festgestellt werden. Das führte zu Rückerstattungsforderungen im Umfang von 450'000 Franken.
Untersuchung von Sozialhilfemissbrauch ausgelagert
Der Verein Sozialinspektion Kanton Bern stellt seit August 2012 im Auftrage der bernischen Sozialdienste Nachforschungen über Sozialhilfebezüger an, wenn ein Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch besteht.
Der Verdacht kann sich auf die Einkommens- und Vermögenssituation der Sozialhilfebezüger, aber auch auf deren Angaben zur Wohnsituation oder zur Erwerbstätigkeit richten.