Ein Jahr lang haben die Strategen der bernischen Gesundheitsdirektion Fakten und Daten zusammengetragen, wie sich die Anforderungen an das bernische Spitalwesen bis 2020 entwickeln könnten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgungs-Planung ist die Grundlage für die neue Spitalliste, die für die Gesundheitsbetriebe existenziell ist.
Machtkampf beginnt am Anfang des Prozesses
Nur wer auf der Spitalliste steht, kann bei der Grundversorgung 55 Prozent der Kosten beim Kanton abholen. Das sind bis 2020 rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Den Rest bezahlen die Krankenkassen.
Kein Wunder also, dass der Kanton angesichts dieser Grössenordnung beim Angebot und bei den Kosten zu steuern versucht, trotz allen Widerständen in den letzten Jahren im Kantonsparlament.
Kein Wunder aber auch, dass sich die Spital- und Psychiatrie-Unternehmen, die Rehabilitationskliniken und die Rettungsdienste für ihren Platz in der Versorgungslandschaft mächtig ins Zeug legen und möglichst viel unternehmerischen Spielraum herausholen wollen. Deshalb sind die Spitallisten der Vergangenheit auch regelmässig beim Bundesverwaltungsgericht gelandet.
Dieser Machtkampf beginnt schon bei der Spitalversorgungsplanung, die am Montag in die Konsultation geschickt wurde. Wer sich bei den Berechnungsgrundlagen durchsetzt, beeinflusst das Ergebnis am Schluss.
Es kann sein, dass wir einzelne Leistungsaufträge streichen. Zum Beispiel, wenn dort kein einziger Fall stattgefunden hat.
Mehr Altersmedizin...
Die Fachleute in der Kantonsverwaltung rechnen mit einem weiteren Wachstum im Spitalwesen, allerdings richtet sich diese Entwicklung einigermassen nach der Bevölkerungsentwicklung.
Es gibt zum Beispiel deutlich mehr ältere Menschen. Und diese brauchen mehr Altersmedizin, Rehabilitation, Palliative Care für die Betreuung am Ende des Lebens, Alterspychiatrie und Rettungsdienste, die bei der Bewältigung von mehr Fällen schneller werden.
... aber weniger Geburten
Bei den Geburten erwartet der Kanton hingegen einen Rückgang der Zahlen. Eine konfliktträchtige Einschätzung mit Blick auf den aktuellen Kampf um die Geburtsabteilungen an bernischen Landspitälern.
Spitalversorgung BE
Die Gesundheitsbetriebe haben nun bis Ende August 2016 Zeit, auf dieses Grundlagenmaterial der Versorgungsplanung zu reagieren. Danach will die Regierung im Herbst die Versorgungsplanung formell beschliessen und dem Grossen Rat vorlegen.
Daraus entsteht die Spitalliste 2017, die genau definiert, welche Spitäler welche medizinischen Leistungen anbieten müssen und abrechnen dürfen. Für die Behörden sind eine qualitativ einwandfreie und wirtschaftlich tragbare Versorgung in allen bernischen Landesteilen das zentrale Kriterium.