Die entlassene Oberärztin warf dem Klinikdirektor vor, bei der Verteilung privatärztlicher Einnahmen nicht korrekt vorgegangen zu sein. Die Abklärungen der Staatsanwaltschaft haben jedoch nun keine Anhaltspunkte auf ungetreue Geschäftsführung ergeben, weshalb es nun zu keinem Verfahren kommt.
Der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung ist ein Nebenpunkt in der weitverzweigten Angelegenheit. Das Hauptverfahren, in dem die Ärztin ihre aus ihrer Sicht missbräuchliche Kündigung anficht, ist noch hängig.
Der Führungsstil des Klinikdirektors ist schon seit längerem umstritten. 20013 reichten Pflegende intern eine Beschwerde gegen ihn ein. Auch die inzwischen entlassene Oberärztin übte Kritik. Sie engagierte sich insbesondere für einen besseren Mutterschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der Klinik. Im Herbst 2014 wurde der Oberärztin gekündigt.