Die Mieten machen einen erheblichen Teil der Sozialhilfeleistungen aus, wie die Stadt Biel schreibt. In einem Umfeld sinkender Mietzinsen sei deshalb sicherzustellen, dass die vom Gemeinwesen getragenen Sozialhilfeleistungen entsprechend zurückgingen.
In Biel müssen nun Sozialhilfebeziehende spätestens ab August Mietzinsreduktionen wegen der jüngsten Senkung des Referenzzinssatzes geltend machen. Die Mietfachstelle prüft dann, ob die Vermieter die Reduktionen jeweils im richtigen Umfang gewähren. Sollten die Mieten zu wenig sinken, interveniert die Mietfachstelle gemäss dem Mietrecht.
Die Massnahmen werden bis Ende Jahr durch die zuständige Direktion evaluiert, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Weitere Reduktionen überhöhter Mieten, etwa im Verhältnis zur Qualität des Wohnraums, sollen von der Mietfachstelle ebenfalls evaluiert und vorbereitet werden.