Das Ehepaar lebt mit vier Töchtern schon seit 15 Jahren in der Schweiz. Beide sind seit langem arbeitslos, schreibt die Zeitung «La Liberté». Letzten Herbst wurde der muslimischen Frau eine Arbeit als Putzfrau in einer ausserschulischen Betreuungseinrichtung angeboten. Sie lehnte ab. Sie hätte ihr Kopftuch nicht tragen dürfen. Das Sozialamt der Stadt Freiburg kürzte dem Ehepaar daraufhin die Sozialhilfe um 15 Prozent. «Religion ist kein Grund, eine Arbeit zu verweigern», sagt der Dienstchef des Sozialamts, Stéphane Blanc.
Es gäbe hunderte von Regeln, welche Arbeitgeber aufstellten, sagt Stéphane Blanc. «Es liegt nicht am Sozialamt, diese zu bewerten». Im Übrigen gebe es auch viele Musliminnen, die bereit seien, während der Arbeit auf ihr Kopftuch zu verzichten.
Im aktuellen Fall droht der türkische Ehemann mit dem Gang vor ein Gericht. «Wir haben gute Argumente für die Kürzung der Sozialhilfe», sagt der Dienstchef des Sozialamts, Stéphane Blanc. Bei einem ähnlichen Fall vor ein paar Jahren gab das Freiburger Kantonsgericht dem städtischen Sozialamt Recht.