Ende Mai sprach der Gemeinderat einen Kredit von 23,4 Millionen Franken für die Sanierung der Pensionskasse PVS B-I-O sowie einen Kredit von 7,2 Millionen für Abfederungsmassnahmen des Rentenausfalls wegen eines Primatwechsels.
Drei Parlamentsmitglieder führten gegen diese Beschlüsse als Privatpersonen Beschwerde. Der Gemeinderat sei nicht das zuständige Organ für die Beschlussfassung, brachten sie vor.
Der Regierungsstatthalter kommt nun zum Schluss, dass es sich bei beiden Krediten nicht um gebundene Ausgaben handelt, wie er am Dienstag mitteilte. Der Gemeinderat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, es handle sich um gebundene Ausgaben.
Beschlüsse aufgehoben
Für die Gemeinde bestehe zwar die gesetzliche Pflicht, sich als Arbeitgeberin an der Sanierung der Pensionskasse mindestens in gleichem Mass zu beteiligen wie die Arbeitnehmenden, schreibt der Statthalter in seiner Mitteilung. Wie und in welcher Höhe sich die Gemeinde beteilige, sei aber nicht im Gesetz geregelt.
Folglich bestehe für den Gemeinderat Spielraum zur Ausgestaltung der entsprechenden Kredite. Daraus und aus der Höhe der Kredite folgert der Statthalter, dass das Volk das letzte Wort in der Sache haben muss. Der Regierungsstatthalter hat die Beschlüsse des Gemeinderats aufgehoben.