Die meisten Bernerinnen und Berner füllen die Steuererklärung heute am Computer aus, jeder zweite direkt im Internet. «TaxMe ist eine Erfolgsgeschichte», sagt Steuerverwalter Bruno Knüsel. Steuererklärungen auf Papier machen nicht einmal mehr einen Sechstel aus.
Die elektronische Form ist effizient auch für die Verwaltung. Nur so sei es möglich, so Bruno Knüsel, dass die Steuerverwaltung jedes Jahr ein Prozent mehr Steuererklärungen mit etwa gleich viel Personal bewältigen könne.
Inhaltlich gibt es nur wenig Änderungen. Einerseits sind die Beiträge für das steuerbegünstgte Sparen fürs Alter mit der Säule 3a leicht erhöht worden. Anderseits gelten in 143 von 352 Berner Gemeinden höhere Eigenmietwerte.
Wer dort Wohneigentum selbst bewohnt, muss ein fiktives Einkommen versteuern, das er hätte, wenn er die Wohnung oder das Haus vermieten würde. Die, die es betrifft, kennen die neuen Eigenmietwerte bereits seit Juni 2015.
Erst in einem Jahr, also ab 2017, greifen die eingeschränken Fahrkosten-Abzüge für Berufspendler, die höheren Abzüge für Kinder-Drittbetreuung und die neuen Abzüge für berufsbedingte Aus- und Weiterbildungskosten.
Vorauszahlung und reuige Sünder
Im Gegensatz zu anderen Kantonen bietet Bern weiterhin die Möglichkeit an, seine Steuern vorauszuzahlen. Dafür gibt es auch dieses Jahr einen Zins von 0,25 Prozent. Letztes Jahr zahlten 160'000 Personen ihre Steuern zum voraus.
Rückläufig ist die Zahl der Selbstanzeigen. Im Kanton Bern haben sich letztes Jahr 750 reuige Steuersünder selber angezeigt. Der Kanton und die Gemeinden kamen so zu einem zusätzlichen Steuerertrag von gut 15 Millionen Franken.
Immerhin hat der Kanton Bern so seit 2010 rund 100 Millionen Franken zusätzlich eingenommen.
Kein «Lugibüechli» mehr
Knüsel erinnerte vor den Medien auch an die neue Regelung für Auskünfte aus dem Steuerregister, die Anfang dieses Jahrs in Kraft trat. Wer solche Auskünfte will, muss ein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Informationen geltend machen. Den Gemeinden ist es daher auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister der natürlichen Personen zu veröffentlichen. Das legendäre «Lugibüechli» ist also endgültig Geschichte. In manchen Gemeinden zum Beispiel im Oberland wurde es bis zuletzt gedruckt und rege verkauft, wie es an der Medienkonferenz hiess.
Der Kanton Bern geht beim steuerlichen Datenschutz den Weg der eingeschränkten Öffentlichkeit und folgt damit dem Beispiel der Kantone St. Gallen, Zürich, Freiburg, Waadt, Wallis und Neuenburg.