In der ersten Hauptverhandlung, bei der es um die Mühle Hunziken in Rubigen ging, klagte die Betriebsgesellschaft Konzert GmbH gegen den Mühle-Gründer Peter Burkhart, genannt Mühli-Pesche. Der Thuner Bluesmusiker Philipp Fankhauser und Burkharts Sohn Thomas, welche an dieser Konzert GmbH die Mehrheit haben, verlangten von Mühli-Pesche Geld, Geschäftsakten und einen Computer zurück.
Die Auffassungen sind völlig gegensätzlich, der Versuch der Gerichtspräsidentin, doch noch einen Vergleich zu erreichen, schlug fehl. Das Urteil steht nach rund siebenstündiger Hauptverhandlung vor der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland noch aus. Es wird den Streitparteien schriftlich eröffnet und begründet.
Erster Prozess ist ein Nebenschauplatz
Der aktuelle und die noch folgenden Prozesse sind der Versuch, ein tiefes klimatisches Zerwürfnis einer Familie auf juristischem Weg zu lösen. Auf der einen Seite stehen Mühle-Gründer Peter Burkhart, seine Frau und seine Tochter. Auf der anderen Seite Sohn Thomas Burkhart, Philipp Fankhauser und dessen Bruder.
Mühli-Pesche wittert den Versuch, die Mühle in einem feindlichen Akt zu übernehmen. Sein Sohn argwöhnt, der Vater könne nicht loslassen und verkaufe Güter, die ihm schon lange nicht mehr gehörten. Tatsächlich sind die Eigentumsverhältnisse kompliziert. Die Frau von Mühli-Pesche und die zwei Kinder besitzen je Anteile der Liegenschaften und der Betriebsgesellschaften.
Im April fallen wichtige Entscheide
Die in nächster Zeit folgenden Verhandlungen drehen sich um ähnliche Nebenschauplätze. Entscheidend ist die Verhandlung vom 3. und 5. April 2013. Dann klagt die Tochter von Mühli-Pesche gegen Philipp Fankhauser. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dieser habe keine einzige Abmachung aus dem Vorvertrag eingehalten und sie will deshalb versuchen, die Übergabe der Mühle rückgängig zu machen.
Fankhauser hatte im Sommer 2011 als Nachfolger von Mühli Pesche die Leitung der Mühle Hunziken übernommen. Im November 2012 hat Philipp Fankhauser die Geschäftsführung seinem Bruder übergeben.