Bei den letzten Grossratswahlen 2013 verfügte das Oberwallis über 38 Sitze. Weil immer mehr Menschen ins Mittel- und Unterwallis ziehen, und damit dort die Bevölkerungszahl gegenüber dem Oberwallis steigt, wird der Oberwalliser Sitzanspruch in Zukunft geringer ausfallen.
Damit sich die deutschsprachige Minderheit auch in Zukunft politisch einbringen kann, wird den Oberwallisern in der neuen Kantonsverfassung ein Minimum von 35 Sitzen garantiert.
Wenig Verständnis im Unterwallis
Immer mehr französischsprachige stören sich an der Bevorzugung des Oberwallis. Die Stimmung ist aufgeheizt. Kritik kommt vor allem aus den Reihen der FDP und der SP. Auch im Oberwallis gibt es jedoch Gegner: Der Fraktionschef der Linksallianz im Kantonsparlament, German Eyer, spricht von «Quotengrossräten».
Der Staatsrat wirbt derweil unverdrossen für die Vorlage, welche am 14. Juni vors Volk kommt. Inzwischen gehen die meisten Beobachter davon aus, dass sich die Kritiker durchsetzen werden und die Revision der Kantonsverfassung bachab geschickt wird.
Handlungsbedarf bleibt bestehen
Bei einer Ablehnung der Revision der neuen Verfassung hat der Kanton Wallis ein Problem: Sein Wahlsystem für das Kantonsparlament, das zusammen mit der Sitzgarantie für die Oberwalliser hätte geändert werden sollen, entspricht nicht der Rechtssprechung des Bundesgerichts. Minderheitsparteien in kleinen Wahlkreisen müssen unverhältnismässige viele Listenstimmen sammeln, um einen Sitz im Parlament zu erhalten.
Der Staatsrat wird die Wahlkreise deshalb bei einer Ablehnung der Verfassungsänderung wohl mit einem dringlichen Dekret neu regeln müssen. Die nächsten Wahlen finden bereits im Frühjahr 2017 statt.