Für mögliche Suchtstörungen bei Kindern und Jugendlichen schafft der Kanton Bern eine neue Stelle: Fachleute aus dem Bildungs-, Sozial-, Gesundheits- und Justizwesen können sich ab dem 1. August dort melden, ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu geraten.
Damit soll eine rechtzeitige Intervention ermöglicht werden, bevor die Kinder und Jugendlichen sozial auffällig werden, schreibt der Kanton. Die Stelle erhalte eine wichtige Funktion bei der Fallführung und der Umsetzung von möglichen Massnahmen.
Alkohol oder Tabak ausgenommen
Die neue Meldestelle gilt jedoch nicht für alle Arten von Abhängigkeit. Sie kann nur angerufen werden, wenn Jugendliche Probleme mit einer illegalen Substanz gemäss dem Betäubungsmittelgesetz haben.
Heisst: Wenn Schüler Alkohol- oder Nikotinabhängig werden, können Lehrer oder Sozialarbeiter nichts machen. «Das ist fachlich unsinnig», sagt Barbara Mühlheim, Initiantin der Berner Meldestelle, und fügt hinzu: «Ich wünschte mir, dass das eidgenössische Gesetz hier noch angepasst wird.»