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Bern Freiburg Wallis Tödlicher Unfall Täuffelen: Zwei Junglenker vor Gericht

Vier Jahre nach dem Tod eines Familienvaters im bernischen Täuffelen hat der Prozess gegen zwei Autofahrer begonnen. Vor dem Regionalgericht in Biel wird den beiden vorsätzliche Tötung, eventuell fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 22 Jahre alten Männern vor, sich im Dezember 2011 ein illegales Rennen geliefert zu haben. Zur Tatzeit waren die beiden 18-jährig, sie hatten den Fahrausweis erst seit kurzem.

Laut Anklageschrift fuhren die zwei Junglenker mit teils massiv übersetzter Geschwindigkeit auf der Hauptstrasse von Hagneck nach Täuffelen. Nach einem Überholmanöver innerorts in Täuffelen verlor einer der beiden Autofahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug. Laut einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft war der Lenker dort mit 93 bis 100 Stundenkilometern unterwegs. Der Wagen geriet ins Schleudern und krachte mit einem korrekt entgegenkommenden Auto zusammen.

Ein Todesopfer, drei Verletzte

Zudem erfasste das Fahrzeug des Junglenkers eine vierköpfige Familie, die gerade den Zebrastreifen überquert hatte und auf dem Trottoir angekommen war. Der Familienvater starb noch auf der Unfallstelle. Seine Frau und der Sohn wurden verletzt, ebenso der Fahrer des entgegenkommenden Wagens. Die Tochter der Familie blieb unverletzt.

Keine Erinnerung

Der junge Autofahrer, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, kann sich nach eigenen Angaben an nichts erinnern. Bis heute könne er sich sein Verhalten nicht erklären, sagte er am Montag vor dem Regionalgericht in Biel.

Nach dem Unfall sei er im Inselspital aufgewacht und seine Mutter habe ihm erzählt, was passiert ist. Tausendmal habe er sich seither gefragt, wie es so weit habe kommen können. «Doch ich komme auf keinen grünen Zweig.» Es tue ihm unglaublich leid, was passiert sei, sagte der 22-jährige Mann im Gerichtssaal unter Tränen. «Es hätte niemals so weit kommen dürfen. Es tut mir so leid für die Ehefrau und für die zwei Kinder, die ohne ihren Vater aufwachsen müssen.»

«Auf der Strasse dumm getan»

Sein Kollege sagte vor Gericht, sie hätten kein Rennen machen wollen. Sie hätten einfach «auf der Strasse dumm getan». Er habe zunächst so getan, als würde er seinen Kollegen nicht überholen lassen. Als er sich in Täuffelen überholen liess, sei er selber etwa 55 km/h gefahren und nicht 70 km/h, wie er früher angegeben hatte. Warum der Freund kurz darauf fast 100 km/h schnell unterwegs war, könne er sich nicht erklären.

Fussgängerstreifen auf der Hauptstrasse in Täuffelen
Legende: Bei diesem Fussgängerstreifen in Täuffelen passierte der Unfall. Google Streetview

Der Unfall tue ihm sehr leid, beteuerte der Mann. Es sei allerdings nicht in seiner Macht gestanden, den Kollegen an seiner Fahrweise zu hindern.

Das Regionalgericht Biel fällt das Urteil voraussichtlich am Montag, 14. Dezember 2015.

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