Alles sei wie im Film abgelaufen, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Regionalgericht Burgdorf. Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und nicht stoppen können.
Erst als er die malträtierte Frau in einem Lichtschacht abgelegt hatte, habe er realisiert, was er getan habe, schilderte der Angeklagte, der stockend und undeutlich sprach.
Zwar habe er tatsächlich eine Vergewaltigung im Kopf gehabt, als er den Escort-Service in der Nacht auf den 10. März 2012 angerufen habe. Er habe aber ursprünglich nicht beabsichtigt, die Frau zu töten.
Staatsanwaltschaft hält Täter für therapierbar
Ein grösseres Verschulden sei kaum denkbar, sagte der Staatsanwalt. Der Täter sei wegen Mord mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu belegen. Eine Verwahrung falle aber nicht in Betracht, denn gemäss psychiatrischen Gutachten seien die Alkohol- und Drogenprobleme des 28-jährigen Schweizers therapierbar.
Die Verteidigung forderte ihrerseits, das Strafmass auf 12 Jahre anzusetzen und eine ambulante Massnahme anzuordnen. Der Angeklagte sei schuldig zu sprechen wegen vorsätzlicher Tötung, Störung der Totenruhe und weiterer Tatbestände.
«Arbeitsam, freundlich und hilfsbereit»
Der 28-Jährige hat seine Strafe vorzeitig angetreten. Die Strafanstalt Thorberg stellte ihm einen ausgezeichneten Führungsbericht aus. Der Mann sei arbeitsam, freundlich und hilfsbereit.
Der Mann muss sich wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.