Ende 2013 hatte sich der Berner Stadtpräsident mit seinem Auftritt im «das Zelt» in die Nesseln gesetzt. Seine Darbietung von Italienerwitzen führte nebst allgemeinem Kopfschütteln zu einer Anzeige eines Basler Anwalts wegen Rassendiskriminierung.
Die bernische Staatsanwaltschaft allerdings sieht keinen Grund, ein Verfahren einzuleiten, bestätigt die Behörde einen Bericht der Zeitung «Bund». Im Juristendeutsch heisst das eine «Nicht-an-die-Handnahme» eines Verfahrens, wenn für die Staatsanwaltschaft fest steht, dass kein Straftatbestand vorliegt. Der Anwalt, der Alexander Tschäppät angezeigt hat, kann diesen Entscheid vor der Beschwerdekammer des bernischen Obergerichts anfechten.