Die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion kommt zum Schluss, dass die Neugestaltung der Vorhöfe der Bundeshäuser Ost und West sowie der Bundesterrasse die denkmalgeschützten Bauten nicht beeinträchtigt. Die Absperrvorrichtungen beeinträchtigten das Wegrecht der Öffentlichkeit über die Bundesterrasse nicht in unzulässiger Weise, teilte die BVE mit. Der Entscheid kann innert 30 Tagen ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die GPB-DA kritisierte in ihrer Beschwerde unter anderem, dass Bäume gefällt und durch geometrische Buchenhecken ersetzt werden sollen. Auch geplante Absperrvorrichtungen waren der Partei ein Dorn im Auge.
Nach der Sanierung verschiedener Gebäude des Bundeshaus-Ensembles soll auch die Umgebung umgestaltet werden. So gibt es einheitlichere Bodenbeläge, die Beleuchtung wird modernisiert und die Beschilderung vereinheitlicht.