Die Zeitung «Sonntagsblick» titelte gestern: «Hier verlochen Walliser Beamte unsere Steuermillionen.» Beim Bau des Eyholz-Tunnels hätten die zuständigen Baufirmen trotz klarer Vorgaben in der Ausschreibung minderwertigen Beton verwendet. Der Beton der Zwischendecke musste deshalb auf einer Länge von 600 Metern abgebrochen und erneuert werden. Die Mehrkosten hätte der Kanton Wallis der zuständigen Baufirmen als Nachzahlungen vergütet, schreibt der «Sonntagsblick».
Keine Nachzahlungen wegen des minderwertigen Betons
Dies bestreitet Martin Hutter, Chef des Amts für Nationalstrassenbau. Im Gespräch mit dem Regionaljournal sagt Hutter: «Bei den Nachzahlungen ging es um Probleme bei der Geologie und um zusätzliche Arbeiten. Für den Mehraufwand infolge des minderwertigen Betons hat der Kanton Wallis keine Nachzahlungen gemacht.»
Martin Hutter sagt weiter, dass im April Befragungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle des Bundes durchgeführt wurden. «Wir haben unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die Schlussabrechnungen sind noch offen», so Hutter weiter.
Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem Bundesamt für Strassen und dem kantonalen Amt für Nationalstrassenbau.