Er sei bereit, unter Berücksichtigung vergleichbarer städtischer Regelungen zu untersuchen, ob die Einführung einer solchen Strafbestimmung überhaupt wirkungsvoll anwendbar wäre: Das schreibt der Berner Gemeinderat in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf einen Stadtratsvorstoss. Sie beantragt dem Stadtrat die Überweisung als Postulat, also eben als Prüfungsauftrag.
Eingereicht hatten den Vorstoss im dreizehn Stadträtinnen und Stadträte aus mehreren Parteien.
98 unbewilligte Demos im letzten Jahr
Die Berner Stadtregierung sagt, im vergangenen Jahr seien in Bern 98 unbewilligte Kundgebungen über die Bühne gegangen. In der Praxis sei es oft nicht möglich, deren Organisatoren ausfindig zu machen. Der Gemeinderat schreibt auch, die Teilnehmer dieser unbewilligten Kundgebungen wüssten, dass die Teilnahme allein nicht strafbar sei. «Dieser Umstand führt dazu, dass ein grösseres Mobilisierungspotential besteht».
Auch Kantonsregierung will prüfen
Erst am Montag vergangener Woche hatte die Berner Kantonsregierung etwas Ähnliches mitgeteilt. Sie sei im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes bereit zu prüfen, ob Kosten unbewilligter Kundgebungen den Urhebern angelastet werden könnten: Das schrieb sie in ihrer Antwort auf einen Vorstoss im bernischen Grossen Rat.