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Bern Freiburg Wallis Unfall auf Fussgängerstreifen: Rentner dank Mikrospuren überführt

Ein 73-jähriger Rentner trägt die Schuld am Tod eines Buben auf einem Fussgängerstreifen in Worb. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu 40 Monaten unbedingt verurteilt.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Mann aus der Region Bern wegen fahrlässiger Tötung und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten unbedingt.

Der Rentner war stark betrunken unterwegs, als er im November 2011 in Worb den Unfall verursachte. Die Polizei errechnete für den Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,79 Gewichtspromillen. Sie stoppte den Mann rund zwei Stunden nach dem Unfall, als er nach weiterem Alkoholkonsum nach Worb zurückfuhr.

«Ganz grobe Fahrlässigkeit»

Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach am Donnerstag bei der Urteilseröffnung in Bern von «ganz grober, bewusster Fahrlässigkeit» an der Grenze zum Eventualvorsatz. «Nur mit viel Glück gab es auf dieser Trunkenheitsfahrt keine weiteren Opfer».

Umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen führten zur Anklage des Mannes im Februar dieses Jahres und nun zur Verurteilung. So untersuchte das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern anhand von dreidimensionalen Aufnahmen des Autos des Rentners und des verunglückten Knaben die am Wagen festgestellten Dellen.

Es stellte unter anderem fest, dass die Spuren am Auto mit der Form des Trottinetts übereinstimmen. Ausgehend von diesen Untersuchungen fand der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern dann Mikrospuren von gleicher Beschaffenheit wie das Material des Trottinetts auf dem Auto des Rentners und

umgekehrt.

Berufung der Verteidigung möglich

Der Anwalt des Rentners, Peter Saluz, sagte nach Prozessende, er werde sicher Berufung anmelden. Ob er die Berufung nach Vorliegen der Urteilsbegründung auch bestätigen werde, sei offen.

Staatsanwalt Cesar Lopez sagte, er sei zufrieden mit dem Urteil und gehe nicht von

einem Weiterzug des Urteils aus. Er werde aber Anschlussberufung einlegen, falls die Verteidigung das Urteil weiterziehe.

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