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Ein Schild.
Legende: Achtung Rehe: Wer künftig eines anfährt, darf es unter Umständen wieder verwerten. Colourbox

Bern Freiburg Wallis «Unfallrehe» landen im Kanton Bern wieder auf dem Teller

Im Kanton Bern dürfen angefahrene Wildtiere, die mit einem Gnadenschuss erlöst werden, wieder auf dem Teller landen. Nach Protesten aus Bevölkerung und Politik nimmt der Jagdinspektor ein vor drei Jahren erlassenes Verwertungsverbot teilweise zurück.

Seit 2013 wurden im Kanton Bern alle angefahrenen Tiere – sogenanntes Fallwild – in der Kadaver-Verwertung entsorgt. Der Kanton sah es als zu aufwendig an, die betroffenen Tiere innert kurzer Zeit einem Kühlraum zuzuführen und auf ihre Verwertbarkeit nach Lebensmittelrecht zu prüfen.

Diese «Verschwendung von Nahrungsmitteln» stiess aber in den letzten Jahren auf wenig Verständnis. Das Kantonsparlament stimmte 2015 mit grossem Mehr einem SVP-Vorstoss zu, das eine erneute Verwertung von Fallwild ermöglichen wollte.

Bundesrecht

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Wegen der Lebensmittelvorschriften des Bundes darf Fallwild, welches direkt bei einem Unfall stirbt, nicht in die Nahrungskette für Menschen gelangen.

Verbot teilweise aufgehoben

Nun kommen die Behörden dem Anliegen teilweise nach: Künftig darf das Fleisch von angefahrenen Wildtieren, die mit einem Fangschuss von Leiden erlöst werden, wieder verwertet werden, wie der Kanton mitteilte.

Entsorgt werden müssen aber nach wie vor diejenigen Tiere, die direkt beim Unfall ums Leben kommen, also von einem Auto totgefahren werden.

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