Seit 2013 wurden im Kanton Bern alle angefahrenen Tiere – sogenanntes Fallwild – in der Kadaver-Verwertung entsorgt. Der Kanton sah es als zu aufwendig an, die betroffenen Tiere innert kurzer Zeit einem Kühlraum zuzuführen und auf ihre Verwertbarkeit nach Lebensmittelrecht zu prüfen.
Diese «Verschwendung von Nahrungsmitteln» stiess aber in den letzten Jahren auf wenig Verständnis. Das Kantonsparlament stimmte 2015 mit grossem Mehr einem SVP-Vorstoss zu, das eine erneute Verwertung von Fallwild ermöglichen wollte.
Verbot teilweise aufgehoben
Nun kommen die Behörden dem Anliegen teilweise nach: Künftig darf das Fleisch von angefahrenen Wildtieren, die mit einem Fangschuss von Leiden erlöst werden, wieder verwertet werden, wie der Kanton mitteilte.
Entsorgt werden müssen aber nach wie vor diejenigen Tiere, die direkt beim Unfall ums Leben kommen, also von einem Auto totgefahren werden.