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«Auslieferung verboten» - Handelsgericht Zürich
Legende: Das schreibt der Secession-Verlag derzeit zu Urs Mannharts Roman «Bergsteigen im Flachland». secession-verlag.com

Bern Freiburg Wallis Urs Mannharts Roman wird zum Gerichtsfall

«Bergsteigen im Flachland», Urs Mannharts neuster Roman, darf ab sofort nicht mehr beworben und ausgeliefert werden. Das Handelsgericht Zürich hat entschieden, der Plagiatsklage des österreichischen Reporters Thomas Brunnsteiner stattzugeben.

  • Für seinen Roman über Ereignisse im Europa der 1990er-Jahre liess sich Urs Mannhart von Motiven und Figuren in Reportagen von Thomas Brunnsteiner inspirieren, wie er selber erklärte.
  • Er nannte den österreichischen Reporter einen verehrten Berufskollegen und dankte ihm am Buchende. Er erwähnte aber nicht, dass Passagen in seinem Buch auf Brunnsteiners Reportagen basieren.
  • Brunnsteiner wirft dem Berner «Diebstahl geistigen Kapitals» und einen Angriff auf die Berufsehre als Reporter vor, wie er sich im «Tages-Anzeiger» zitieren liess.

Stopp für das Buch

Nun gilt für «Bergsteigen im Flachland», welches im Mai 2014 erschienen ist, ein Auslieferungsstopp und ein Werbeverbot. Zudem darf Urs Mannhart mit diesem Roman vorläufig keine Lesungen mehr halten. Das Handelsgericht Zürich hat entschieden, der Plagiatsklage von Thomas Brunnsteiner stattzugeben. Damit kommt es zu einem Gerichtsverfahren gegen Mannhart und seinen Verlag.

Verlag nimmt Mannhart in Schutz

Hintergrund

14 Textstellen hat der Österreicher gemäss Mannharts Verlag (Secession) beanstandet. Sechs davon habe das Gericht in seinem Urteil berücksichtigt. Als Beispiel nannte der Verlag den folgenden Satz: «Das Kaspische Meer ist so gross wie Deutschland.» In Brunnsteiners Reportage hiess es: «Das Kaspische Meer mag so gross sein wie Deutschland.»

Mit dem Urteil verkenne das Gericht, dass es sich bei «Bergsteigen im Flachland» um ein «fiktionales Werk handelt, das wie fast jedes andere fiktionale Buch auch Material und Fakten aus nichtfiktionalen Werken» aufnehme. Man sehe dem Verfahren zuversichtlich entgegen und hoffe, Urs Mannhart werde vollständig rehabilitiert.

Auch Mannhart selber äusserte sich auf literaturport.de ähnlich. Er stehe «unter Schock», schrieb der Autor am Montag. «Ich frage mich: Soll es Schriftstellern künftig verboten sein, Informationen, die sie in Zeitungen und Sachbüchern finden, literarisch zu verarbeiten?»

Bedauern und Forderungen

Schon nachdem Brunnsteiner mit seinen Vorwürfen an die Öffentlichkeit gelangt war, hatte Mannhart das Versäumnis seinerseits bedauert, die Quellen nicht explizit genannt und den Berufskollegen nicht im Vorwort erwähnt zu haben. Der Österreicher sei mit seinen «grossartigen Reportagen» eine Inspirationsquelle für ihn, schrieb Mannhart im August auf dem Literaturblog literaturport.de.

Brunnsteiner hatte vor seinem Gang ans Gericht dem Secession-Verlag seine Forderungen unterbreitet, unter anderem eine Entschädigung von 30'000 Franken. Die Forderungen bezeichnete der Verlag als überrissen und unerfüllbar.

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