Die Lawine war 430 Meter lang und 120 Meter breit. Sie erfasste auf einer markierten Piste mehrere Menschen. Zwei von ihnen wurden unter den Schneemassen begraben und leicht verletzt.
Die drei Angeklagten, zwei Männer und eine Frau, beteiligten sich zunächst an der Suche nach Verschütteten, verliessen dann aber den Unfallort. Einige Tage später wurden sie identifiziert und angezeigt. Vor dem Bezirksgericht Hérens-Conthey müssen sie sich nun wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten.
Die zwei Personen, die von der Lawine verschüttet worden waren, hatten keine Strafanzeige eingereicht. Hingegen verlangt die nicht angeklagte Bergbahnbetreiberin Télé Anzère SA rund 70'000 Franken.
Strafen gefordert - Freisprüche verlangt
Der Staatsanwalt fordert für alle drei Angeklagten Geldstrafen: Eine von 60 Tagessätzen für den «Leader» der Gruppe und für die beiden anderen je eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Strafen sollen bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen werden.
Die drei Anwälte der Angeklagten verlangten einen Freispruch ihrer Mandanten. Sie wiesen auf ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung hin, wonach weder die Verantwortlichen der Bergbahnbetreiberin noch die Skifahrer einen Grund hatten anzunehmen, dass an dem Tag des Unglücks eine Lawine zu befürchten sei.