Damit das Gesetz künftig das Rechtsabbiegen an mit Ampeln gesicherten Kreuzungen ermöglicht, wollen drei Stadt- respektive Grossrätinnen des Grünen Bündnisses (GB) und der Jungen Alternative (JA) demnächst parlamentarische Vorstösse mit dieser Forderung einreichen. Zur Begründung verweist das GB auf Erfahrungen aus dem Ausland, wo das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt sei. Auch ein Pilotversuch des Basler Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) habe eine positive Zwischenbilanz ergeben.
In der Tat hielt Basels BVD fest, an den vier speziell signalisierten Kreuzungen mit Rechtsabbiege-Erlaubnis für Velofahrer habe es deutlich weniger Konflikte zwischen Velos und Motorfahrzeugen gegeben als vorher. Die Fussgänger hätten die Neuerung akzeptiert und auch Autofahrer profitierten. Wenn nämlich die Ampel auf Grün schalte, seien die Velofahrer schon weg. Das erleichtere den Automobilisten die Weiterfahrt. Zu Unfällen kam es beim Basler Pilotversuch bisher nicht.