Das Statthalteramt hatte als erste Instanz grünes Licht für die Erstellung des 25 Meter hohen Mastens mit sechs UMTS-Antennen gegeben. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hiess in der Folge jedoch eine Beschwerde von Einwohnern von Courtelary gegen die Baubewilligung gut.
Die Behörde kam zum Schluss, dass das Interesse von Orts- und Landschaftsschutz überwiegt und die Entwicklung des Mobilfunknetzes hinten anstehen muss. Das Bernische Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.
Das Bundesgericht hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung mit drei zu zwei Stimmen jedoch die Beschwerde der Swisscom gegen das kantonale Urteil gutgeheissen. Der geplante Standort der Antenne befinde sich in einem fast industriellen Gebiet, befanden die Bundesrichter. Das Dossier geht nun zurück ans Bernische Verwaltungsgericht.