Mit einer Sonderprüfung nahm die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Bieler Stadtrats eine Administrativuntersuchung in der städtischen Direktion für Soziales und Sicherheit unter die Lupe.
Am Dienstag hat die GPK nun ihren Bericht veröffentlicht und in einer Medienmitteilung zusammengefasst. Darin schreibt sie von Mängeln bereits beim Start der Aktion, dann in der Durchführung der Untersuchung durch den Experten sowie in der Abnahme des Untersuchungsberichts durch den Gemeinderat.
«Rechtsverstösse und Pannen»
Auch Massnahmen gegenüber den Hauptbetroffenen hätten sich nachträglich als rechtlich fehlerhaft und problematisch erwiesen. «Dass der Gemeinderat die zum Teil ernsten Probleme zügig klären und lösen wollte, ist verdienstvoll; dennoch hat der selbst geschaffene Zeitdruck dem Gemeinderat verschiedene Rechtsverstösse und Pannen beschert.»
Die GPK nennt hier rechtlich heikle Kündigungen, nicht gewährte Akteneinsicht für Betroffene, verweigertes rechtliches Gehör oder erwiesenermassen falsche Teile im Bericht als Beispiel.
Zudem habe die Administrativuntersuchung zuweilen die Form eines Disziplinarverfahrens gegen einen Gemeinderatskollegen angenommen.
Allerdings habe der Gemeinderat unbestreitbar bis Mitte 2015 fast alle anvisierten Massnahmen erfolgreich verwirklichen können. Auch habe er die Zusammenarbeit im Regierungskollegium gestärkt. Die GPK des Bieler Stadtparlaments empfiehlt nun, Richtlinien für Administrativuntersuchungen (AU) und andere Untersuchungen in der Stadt Biel zu schaffen.
Der Gemeinderat «kann folgen»
Die Stadtregierung begrüsste am Dienstag die «konstruktiven Empfehlungen der GPK» und sie ist offensichtlich erleichtert, dass die Parlamentskommission die Tatsache würdige, dass Handlungsbedarf bestanden habe und der Gemeinderat grundsätzlich richtig gehandelt habe mit seiner schnellen, wenn auch nicht pannenfreien Suche nach einer Lösung.
«Dass dabei nicht alles konform verlaufen ist, bedauert der Gemeinderat», bestätigt Stadtpräsident Erich Fehr.
Immerhin habe man sich im Gemeinderat im September 2015 zu einer Vereinbarung gefunden, wie die Regierung in Zukunft funktionieren soll und wie das Kollegialitätsprinzip in Biel gelebt werden soll. «Das hat dem Klima sehr gut getan und auch der Funktionsfähigkeit der Verwaltung», so der Stadtpräsident.
Nun ist ein letzter Punkt nicht geklärt: Der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung gegen Gemeinderat Beat Feurer. Für die GPK ist dieser Vorwurf nicht stichhaltig. Er wird allerdings in Kürze vor Gericht verhandelt, weil Beat Feurer den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert hat. Ob ein Rückzug der Klage als finales Zeichen des Friedensschlusses möglich ist, ist nicht klar, weil es sich um ein Offizialdelikt handeln könnte, bei dem die Justiz aktiv werden muss.