Die Voraussetzungen für einen Regulierungsantrag beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind erfüllt, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Der Antrag sei möglich, wenn innerhalb von vier Monaten mindesten 15 Nutztiere in geschützten Lagen im Streifgebiet eines Wolfsrudels gerissen wurden.
Das Wallis wolle das Rudel nicht allzu schnell anwachsen lassen, damit die Schäden nicht zu gross würden, hielt Scheibler fest. Der Antrag betreffe die Jungtiere. Gemäss der Jagdverordnung könne maximal die Hälfte der Jungtiere innerhalb der Regulierungszeit abgeschossen werden.
Insgesamt haben Wölfe im Wallis in diesem Jahr bisher 187 Schafe und Ziegen gerissen. 34 davon befanden sich auf Weiden, die für den Kanton als genügend geschützt gelten.
Abschuss bis Ende März
Er gehe davon aus, dass gemäss Verordnung ein Tier geschossen werden könne, sagte Scheibler. Falls sich herausstellen sollte, dass es im Wallis vier Jungwölfe gibt, könnten maximal zwei Tiere geschossen werden.
Der Kanton Wallis erwartet die Antwort des BAFU bis Ende Jahr. Danach könnte die Regulation bis Ende März erfolgen.